
prof. dr hab. Józef Dobosz
Vorsitzender des Beirats
Fakultät für Geschichte
Uniwersytet im. Adama Mickiewicza w Poznaniu

prof. dr hab. Małgorzata Karpińska
Fakultät für Kultur- und Kunstwissenschaften
Universität Warschau

prof. UW dr hab. Krzysztof Skwierczyński
Fakultät für Kultur- und Kunstwissenschaften
Universität Warschau

prof. dr hab. Krzysztof Kurek
Fakultät für Anthropologie und Kulturwissenschaft
Adam-Mickiewicz-Universität Posen

prof. dr hab. Andrzej Michałowski
Fakultät für Archäologie
Adam-Mickiewicz-Universität Posen

prof. dr hab. Andrzej Stelmach
Wydział Nauk Politycznych i Dziennikarstwa
Uniwersytet im. Adama Mickiewicza w Poznaniu
Geschäftsordnung des Verlagsbeirat
Der Verlagsbeirat der FNCE Verlagsgruppe (nachfolgend "Beirat" genannt) ist ein beratendes Gremium des Vorstands der FNCE Verlagsgruppe in Fragen der Publikationen im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften.
§ 1. Einberufung des Beirats
- Der Beirat wird auf unbestimmte Zeit vom Vorstand der FNCE Verlagsgruppe berufen.
- Der Beirat besteht aus dem Vorsitzenden und fünf bis sieben Mitgliedern.
- Der Vorsitzende wird in der ersten Sitzung des Beirats vom Vorstandsvorsitzenden der FNCE Verlagsgruppe benannt.
§ 2. Vorsitzender des Beirats
- Steht in ständigem Kontakt mit dem Vorstand der FNCE Verlagsgruppe.
- Beruft die Sitzungen des Beirats ein.
- Überwacht die Arbeit des Beirats.
- Die Funktion endet mit der Abberufung oder dem Rücktritt.
§ 3. Mitglieder des Beirats
- Beraten in Fragen der Publikationspolitik.
- Beraten bei der Auswahl möglicher Gutachter.
- Geben in bestimmten Fällen Stellungnahmen ab oder erstellen Gutachten zu ausgewählten Publikationen.
- Die Mitgliedschaft endet mit der Abberufung oder dem Rücktritt.
§ 4. Sitzungen des Beirats
- Finden vierteljährlich zu einem vom Vorsitzenden festgelegten Zeitpunkt statt.
- Können sowohl in Präsenz als auch online (z. B. per Videokonferenz) abgehalten werden.
- Die Sitzungen werden vom Sekretär des Beirats oder einem vom Vorsitzenden benannten Mitglied protokolliert.
- Das Protokoll wird den Teilnehmern der jeweiligen Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
- Die Mitglieder werden mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail benachrichtigt.
- An den Sitzungen können auf Einladung des Vorsitzenden zusätzliche Fachexperten teilnehmen.