Verlagsbeirats


prof. dr hab. Józef Dobosz
Vorsitzender des Beirats

Fakultät für Geschichte
Uniwersytet im. Adama Mickiewicza w Poznaniu

prof. dr hab. Małgorzata Karpińska

Fakultät für Kultur- und Kunstwissenschaften
Universität Warschau

prof. UW dr hab. Krzysztof Skwierczyński

Fakultät für Kultur- und Kunstwissenschaften
Universität Warschau

prof. dr hab. Krzysztof Kurek

Fakultät für Anthropologie und Kulturwissenschaft
Adam-Mickiewicz-Universität Posen

prof. dr hab. Andrzej Michałowski

Fakultät für Archäologie
Adam-Mickiewicz-Universität Posen

prof. dr hab. Andrzej Stelmach

Wydział Nauk Politycznych i Dziennikarstwa
Uniwersytet im. Adama Mickiewicza w Poznaniu

Geschäftsordnung des Verlagsbeirat

Der Verlagsbeirat der FNCE Verlagsgruppe (nachfolgend "Beirat" genannt) ist ein beratendes Gremium des Vorstands der FNCE Verlagsgruppe in Fragen der Publikationen im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften.

§ 1. Einberufung des Beirats

  1. Der Beirat wird auf unbestimmte Zeit vom Vorstand der FNCE Verlagsgruppe berufen.
  2. Der Beirat besteht aus dem Vorsitzenden und fünf bis sieben Mitgliedern.
  3. Der Vorsitzende wird in der ersten Sitzung des Beirats vom Vorstandsvorsitzenden der FNCE Verlagsgruppe benannt.

§ 2. Vorsitzender des Beirats

  1. Steht in ständigem Kontakt mit dem Vorstand der FNCE Verlagsgruppe.
  2. Beruft die Sitzungen des Beirats ein.
  3. Überwacht die Arbeit des Beirats.
  4. Die Funktion endet mit der Abberufung oder dem Rücktritt.

§ 3. Mitglieder des Beirats

  1. Beraten in Fragen der Publikationspolitik.
  2. Beraten bei der Auswahl möglicher Gutachter.
  3. Geben in bestimmten Fällen Stellungnahmen ab oder erstellen Gutachten zu ausgewählten Publikationen.
  4. Die Mitgliedschaft endet mit der Abberufung oder dem Rücktritt.

§ 4. Sitzungen des Beirats

  1. Finden vierteljährlich zu einem vom Vorsitzenden festgelegten Zeitpunkt statt.
  2. Können sowohl in Präsenz als auch online (z. B. per Videokonferenz) abgehalten werden.
  3. Die Sitzungen werden vom Sekretär des Beirats oder einem vom Vorsitzenden benannten Mitglied protokolliert.
  4. Das Protokoll wird den Teilnehmern der jeweiligen Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
  5. Die Mitglieder werden mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstermin per E-Mail benachrichtigt.
  6. An den Sitzungen können auf Einladung des Vorsitzenden zusätzliche Fachexperten teilnehmen.

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